Ein kurzer Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

7. April 2025

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist zweifelsohne eine der, wenn nicht sogar die stringenteste und umfassendste Datenschutzgesetzgebung der Welt. Ihr Inkrafttreten markierte die bedeutendste Umgestaltung der Datenschutzgesetze seit Jahrzehnten und gilt als Maßstab für Datenschutzbestimmungen. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Leitfaden zur DSGVO.

Gilt die DSGVO ausschließlich für in der EU ansässige Organisationen?

Die DSGVO wurde entwickelt, um die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern und -Einwohnern zu schützen. Es ist daher ein weit verbreiteter Irrtum, dass sie nur für Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union gilt. Dies trifft jedoch keineswegs zu. Sie findet vielmehr Anwendung auf jegliche Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig davon, wo auf der Welt diese Organisation ihren Sitz hat. Dies bedeutet, dass zahlreiche nicht-europäische Unternehmen in den Geltungsbereich der DSGVO fallen und diese einhalten müssen.

Wer überwacht die DSGVO?

Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine unabhängige Datenschutzbehörde, die Leitlinien bereitstellt und Beschwerden bearbeitet. Der Europäische Datenschutzausschuss gewährleistet die einheitliche Anwendung der DSGVO und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden. Dennoch sind die einzelnen EU-Länder befugt, separate ergänzende Regelungen zur DSGVO zu implementieren.

Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung?

Seit ihrer Einführung im Mai 2018 ist die Einhaltung des Datenschutzes zu einer Priorität auf den Tagesordnungen von Unternehmen geworden. Dies ist nicht verwunderlich. Jeder Verstoß kann potenziell zu erheblichen Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes für ‚ schwerwiegende Verstöße. ‚Weniger schwerwiegende Verstöße‚ können eine Organisation bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes kosten.

Werden Unternehmen tatsächlich mit Geldstrafen belegt?

Bis Ende Oktober 2022 hatten die EU-Datenschutzbehörden Geldstrafen in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro für Verstöße gegen die DSGVO verhängt. Beispielsweise belegte die Datenschutzbehörde von Niedersachsen, Deutschland, den größten Automobilhersteller des Landes mit einer Geldstrafe von über einer Million Euro wegen der unzureichenden Erfüllung von Informationspflichten„.

Die ersten Jahre der DSGVO waren geprägt von belastenden Einschränkungen und äußerst unbefriedigenden Benutzererfahrungen. Allerdings markiert die Gesetzgebung das erste Mal, dass ein politisches System seine grundlegenden Werte weit über sein eigenes technologisches Ökosystem hinaus durchgesetzt hat, was das Vertrauen der Nutzer fördert und die Akzeptanz steigert – die Einhaltung entwickelt sich bereits zu einem globalen Wettbewerbsvorteil.

Clark Parsons, Geschäftsführer, Internet Economy Foundation Partner, iconomy

 

Die 7 Grundsätze der DSGVO

Die DSGVO ist umfangreich, komplex und (man kann es durchaus so sagen) überwältigend. Laut dem Information Commissioner’s Office basiert das Rahmenwerk auf sieben Grundsätzen.

  1. Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz

Erheben Sie die Daten auf rechtmäßiger Basis, informieren Sie die betroffene Person vollständig und halten Sie Ihre Zusagen ein.

  1. Zweckbindung

Seien Sie spezifisch und informieren Sie Ihre Klienten über den Zweck der Datenerhebung.

  1. Datenminimierung

Erheben Sie nur die Mindestmenge an Daten, die für die beabsichtigten Zwecke erforderlich ist.

  1. Richtigkeit

Personenbezogene Daten müssen korrekt und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.

  1. Speicherbegrenzung

Daten müssen in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

  1. Integrität und Vertraulichkeit

Schützen Sie die Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung oder versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

  1. Rechenschaftspflicht

Dokumentieren und beweisen Sie die Einhaltung und seien Sie in der Lage, die Dokumente vorzulegen, die dies belegen.

In den letzten Jahren haben Unternehmen erkannt, dass der Schutz der Privatsphäre von fundamentaler Bedeutung ist. Daher befassen sie sich mit der DSGVO und implementieren Maßnahmen, um die Einhaltung sicherzustellen. Es gibt bereits Unternehmen, die an datenschutzfördernden Technologien arbeiten, die sowohl Innovation ermöglichen als auch die Einhaltung der DSGVO gewährleisten.

Marian Gläser, CEO/Mitbegründer, brighter AI

 

DSGVO-Glossar

Auftragsverarbeiter Verantwortliche: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Personenbezogene Daten: „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (auch als betroffene Person bezeichnet) beziehen.

Verarbeitung: jeglicher mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Datenminimierung: personenbezogene Daten müssen auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Einwilligungserfordernis: Die Einwilligung der betroffenen Person stellt die am häufigsten angewandte Grundlage für eine rechtmäßige Verarbeitung dar. Diese Einwilligung muss „freiwillig erteilt, spezifisch, informiert und unmissverständlich“ sein.

Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: ‚Durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen‘ bedeutet, dass die strengsten Datenschutzeinstellungen standardmäßig gelten sollten. ‚Durch Technikgestaltung‘ beschreibt die modernsten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die implementiert werden müssen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Angemessenheit von Drittländern: bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU/EWR-Länder muss das Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten, das den DSGVO-Schutzmaßnahmen nahekommt.

Verstehen Sie das große Ganze

All dies vermittelt Ihnen eine grundlegende Vorstellung von der DSGVO, doch in Wirklichkeit handelt es sich um ein umfangreiches und komplexes Regelwerk, das aus Hunderten von Seiten besteht. Das Verständnis ihrer Relevanz und die Beachtung der grundlegenden Anforderungen ist eine zentrale Priorität für jede Organisation, die Daten von EU-Bürgern erhebt. Dies muss jedoch kein endloser administrativer Albtraum sein. Es gibt eine neue Generation innovativer Technologien, die speziell entwickelt wurden, um Sie schnell und effizient konform zu halten und das Risiko von Verstößen, Bußgeldern und Reputationsschäden zu vermeiden.

Wenn Sie mehr über die DSGVO und Datenschutzbestimmungen weltweit erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen in diesem Whitepaper.